Wertermittlungen
Meine Bewertungsleistungen:
Wertindikation - die kosteneffiziente Form der Marktwerteinschätzung
Eine Wertindikation stellt eine überschlägige und unverbindliche Einschätzung des Marktwerts der Immobilie dar. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und keine Wertermittlung nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Die Wertindikation dient ausschließlich der ersten Orientierung hinsichtlich des voraussichtlichen Marktwerts und basiert auf einer vereinfachten Datengrundlage, insbesondere auf den zur Verfügung gestellten Objektangaben sowie geeigneten Vergleichsdaten und vereinfachten Wertermittlungsansätzen. Eine vollständige Objektbesichtigung sowie eine umfassende Prüfung der tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundstücksverhältnisse sind regelmäßig nicht Gegenstand der Wertindikation. Aufgrund des vereinfachten Bewertungsansatzes ist die Aussagekraft der Wertindikation gegenüber einem nach den Vorgaben der ImmoWertV erstellten Verkehrswertgutachten entsprechend eingeschränkt.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt keine Wertindikation. Aufgrund der eingeschränkten Datengrundlage hat der ermittelte Wert nur indikativen Charakter.
Nach der ImmoWertV gibt es keinen Unterschied zwischen der Ermittlung des Verkehrswerts in einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten. Der Unterschied liegt ausschließlich in Umfang und Dokumentation der Ausführungen. Auch ein Kurzgutachten muss den Verkehrswert nach den anerkannten Grundsätzen der Wertermittlung ermitteln; lediglich die Herleitung und Darstellung können – soweit der Bewertungszweck dies zulässt – knapper ausfallen. Es werden keine behördlichen Auskünfte zum Denkmalrecht, zu Erschließungskosten, Baulasten, Altlasten und zum Planungsrecht eingeholt, sondern Annahmen zugrunde gelegt.
Kurzgutachten - die kompakte Bewertung mit klarer Aussage (§ 194 BauGB)
Der Inhalt und die Tiefe der Untersuchung richten sich nach dem Bewertungsanlass sowie dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang. Im Vergleich zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten enthält ein Kurzgutachten regelmäßig eine verkürzte Darstellung der Objektbeschreibung, der zugrunde gelegten Daten und der Wertermittlung. Es ist daher nur für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet.


